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Anschrift: | Rathausplatz 1, 82205 Gilching |
Telefon: | 08105386633 |
Fax: | 0810538665733 |
E-Mail: | bader@gemeinde.gilching.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Kirchberg 6, 82239 Alling |
Telefon: | 08141379490107 |
Fax: | 08141379490199 |
E-Mail: | info@alling.de |
Anschrift: | Gautinger Straße 17, 82234 Weßling |
Telefon: | 0815340411 |
Fax: | 081534109 |
E-Mail: | info@gemeinde-wessling.de |
Anschrift: | Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
Anschrift: | Seestr. 20, 82237 Wörthsee |
Telefon: | 0815398580 |
Fax: | 08153985825 |
E-Mail: | info@woerthsee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081412813240 |
Fax: | 081412821199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Gilching liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg am Rande des Fünfseenlandes. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen. Ein Teil der Römerstraße, die Salzburg mit Augsburg verband, führt durch den Ort...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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