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Anschrift: | Schulstr. 6, 94339 Leiblfing |
Telefon: | 09427950319 |
Fax: | 09427950333 |
E-Mail: | info@leiblfing.bayern.de |
Anschrift: | Leutnerstr. 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973238 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 29, 94351 Feldkirchen |
Telefon: | 0942084020 |
Fax: | 09420840223 |
Anschrift: | Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding |
Telefon: | 09426850427 |
Fax: | 09426850433 |
E-Mail: | info@oberschneiding.de |
Anschrift: | Von-Haniel-Allee 12, 84152 Mengkofen |
Telefon: | 0873393880 |
Fax: | 087339388199 |
E-Mail: | gemeinde@mengkofen.de |
Anschrift: | Straubinger Straße 4, 94330 Aiterhofen |
Telefon: | 09421996910 |
Fax: | 09421996925 |
E-Mail: | ordnungsamt@aiterhofen.de |
Anschrift: | Marktplatz 23, 94431 Pilsting |
Telefon: | 099539301323 |
Fax: | 099539301501 |
E-Mail: | info@pilsting.de |
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Leiblfing ist eine Einheitsgemeinde, die aus 49 Ortsteilen besteht und im Landkreis Straubing-Bogen in Bayern liegt. Die früheste urkundliche Erwähnung eines Ortsteils erfolgte Ende des 8.Jahrhunderts. Das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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