Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden |
Telefon: | 09966940012 |
Fax: | 09966940021 |
E-Mail: | gemeinde@wiesenfelden.de |
Anschrift: | Leutnerstraße 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973377 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 93167 Falkenstein |
Telefon: | 09462942220 |
Fax: | 09462942229 |
E-Mail: | poststelle@vg-falkenstein.de |
Anschrift: | Straubinger Str. 18, 94375 Stallwang |
Telefon: | 09964640228 |
Fax: | 09964640237 |
E-Mail: | info@vg-stallwang.de |
Anschrift: | Regensburger Str. 22, 94356 Kirchroth |
Telefon: | 0942894100 |
Fax: | 09428941015 |
E-Mail: | poststelle@kirchroth.de |
Anschrift: | Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach |
Telefon: | 09428942030 |
Fax: | 09428942039 |
E-Mail: | gemeinde@steinach.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 93086 Wörth an der Donau |
Telefon: | 0948294030 |
Fax: | 09482940340 |
E-Mail: | info@vg-woerth-brennberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Wiesenfelden liegt im bayerischen Landkreis Straubing-Bogen und umfasst 85 Ortschaften. Eine erste urkundliche Erwähnung geht auf das Jahr 1105 zurück. Sehenswert sind das Schloss mit Museum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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