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Anschrift: | Bräuanger 1, 83349 Palling |
Telefon: | 08629988213 |
Fax: | 08629988220 |
E-Mail: | gemeinde@palling.bayern.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 83301 Traunreut |
Telefon: | 08669857345 |
Fax: | 08669857100 |
E-Mail: | stadt@traunreut.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 83308 Trostberg |
Telefon: | 08621801151 |
Fax: | 08621801180 |
E-Mail: | info@trostberg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 21, 84558 Kirchweidach |
Telefon: | 08623988634 |
Fax: | 08623988628 |
E-Mail: | bauamt@vg-kirchweidach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 08621984513 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning |
Telefon: | 08683700726 |
Fax: | 08683700730 |
E-Mail: | info@tittmoning.de |
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Palling liegt im Landkreis Traunstein im Freistaat Bayern. Für das Jahr 1048 ist eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes nachweisbar. Sehenswert ist die mit einem 75 m hohen Kirchturm ausgestattete St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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