Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 24, 83308 Trostberg |
Telefon: | 086218010 |
Fax: | 08621801180 |
E-Mail: | info@trostberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Trostberger Straße 9, 83342 Tacherting |
Telefon: | 08621800619 |
Fax: | 08621800625 |
E-Mail: | gemeinde@tacherting.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 08621984516 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
Anschrift: | Bräuanger 1, 83349 Palling |
Telefon: | 08629988216 |
Fax: | 08629988220 |
E-Mail: | poststelle@palling.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach |
Telefon: | 08623988636 |
Fax: | 08623988628 |
E-Mail: | info@vg-kirchweidach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 83301 Traunreut |
Telefon: | 08669857342 |
Fax: | 08669857100 |
E-Mail: | kasse@traunreut.de |
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Trostberg im Landkreis Traunstein fand im Jahre 1233 seine erste urkundliche Erwähnung und liegt an der Alz, ca. 30km nördlich der Cheimgauer Alpen. Das Stadtbild ist geprägt durch das historische Zentrum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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