Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 1, 86956 Schongau |
Telefon: | 088612113125 |
Fax: | 088612114210 |
E-Mail: | jugendamt@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren |
Telefon: | 08341437366 |
Fax: | 083414378366 |
E-Mail: | jugendamt@kaufbeuren.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Fax: | 08342911551 |
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911290 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Anschrift: | Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim |
Telefon: | 082619950 |
Fax: | 08261995333 |
E-Mail: | info@lra.unterallgaeu.de |
Anschrift: | Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu) |
Telefon: | 0831115 |
Fax: | 083125251026 |
E-Mail: | poststelle@kempten.de |
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Schwabsoien liegt im Landkreis Weilheim-Schongau im Freistaat Bayern. 1249 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert in der Gemeinde sind das Hammerschmiede- und das Kutschenmuseum.
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Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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