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Anschrift: | Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 0881682310 |
Fax: | 0881682398 |
E-Mail: | christoph.scharf@weilheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 Wielenbach |
Telefon: | 0881934422 |
Fax: | 0881934419 |
E-Mail: | finanzverwaltung@wielenbach.bayern.de |
Anschrift: | Kirchplatz 11, 82398 Polling |
Telefon: | 0881939013 |
Fax: | 0881939020 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@polling.de |
Anschrift: | Kirchstraße 7, 82396 Pähl |
Telefon: | 08808920419 |
Fax: | 08808920440 |
E-Mail: | gemeinde@paehl.bayern.de |
Anschrift: | Kirchenweg 12, 82399 Raisting |
Telefon: | 08807214390 |
Fax: | 088072143920 |
E-Mail: | kaemmerei@raisting.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg |
Telefon: | 08803690138 |
Fax: | 08803690500 |
E-Mail: | poststelle@peissenberg.de |
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Weilheim in Oberbayern wurde erstmals 1010 urkundlich genannt und liegt im bayerischen Oberland zwischen München und Garmisch-Partenkirchen an der Ammer. Das Stadtbild ist geprägt durch die Stadtmauer, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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