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Anschrift: | Weißenburger Str. 1, 91792 Ellingen |
Telefon: | 0914186580 |
Fax: | 09141865858 |
E-Mail: | info@vgem-ellingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 091419020 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld |
Telefon: | 09144920044 |
Fax: | 09144920050 |
E-Mail: | mail@pleinfeld.de |
Anschrift: | Marktplatz 19, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 09141907150 |
Fax: | 09141907101 |
E-Mail: | stadt@weissenburg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 37, 91802 Meinheim |
Telefon: | 09146942940 |
Fax: | 091469429449 |
E-Mail: | info@vgem-altmuehltal.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91187 Röttenbach |
Telefon: | 09172691010 |
Fax: | 09172691030 |
E-Mail: | info@roettenbach.de |
Anschrift: | Herrengasse 10, 91174 Spalt |
Telefon: | 0917579650 |
Fax: | 091757965930 |
E-Mail: | poststelle@spalt.de |
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Ellingen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde 899 erstmals schriftlich erwähnt. Das Stadtbild ist sehr vom Wirken des Deutschen Ordens geprägt und ist stilistisch stark mit der Barockresidenz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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