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Anschrift: | An der Heusteige 10 , 91757 Treuchtlingen |
Telefon: | 01757252507 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4 , 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091418752020 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 91788 Pappenheim |
Telefon: | 09143837650 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Hechlinger Str. 5, 91719 Heidenheim |
Telefon: | 01743056715 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4 , 91710 Gunzenhausen |
Telefon: | 091418752013 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Bergerstr. 2-4, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091418751603 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Johann-Strauß-Str. 1, 91154 Roth |
Telefon: | 091718420 |
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Heidenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt in der Region Westmittelfranken. Schon 752 wurde das Kloster Heidenheim gegründet. Sehr bemerkenswert ist das romanische Münster aus dem 12. Jahrhundert.
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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