Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 19, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 09141907150 |
Fax: | 09141907101 |
E-Mail: | stadt@weissenburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 091419020 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weißenburger Str. 1, 91792 Ellingen |
Telefon: | 0914186580 |
Fax: | 09141865858 |
E-Mail: | info@vgem-ellingen.de |
Anschrift: | Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen |
Telefon: | 09147941117 |
Fax: | 09147941130 |
E-Mail: | info@vg-nennslingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld |
Telefon: | 09144920044 |
Fax: | 09144920050 |
E-Mail: | mail@pleinfeld.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 91788 Pappenheim |
Telefon: | 091436060 |
Fax: | 0914360650 |
E-Mail: | stadtpappenheim@pappenheim.de |
Anschrift: | Dietfurter Str. 4, 91757 Treuchtlingen |
Telefon: | 091429600766 |
Fax: | 09142960055 |
E-Mail: | info@treuchtlingen.de |
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Weißenburg in Bayern liegt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, ca. 55km entfernt von Ingolstadt und 3km von Ellingen entfernt. Im Jahre 867 fand der Ort seine erste schriftliche Erwähnung. 1241 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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