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Ausländerbehörden in Thierstein - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(30)
Ausländeramt des Landkreises
11.21 km von Thierstein
Anschrift:Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel
Telefon:09232800
Fax:0923280555
E-Mail:info@landkreis-wunsiedel.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Thierstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(23)
Ausländeramt des Landkreises Hof
25.97 km von Thierstein
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
(44)
Ausländerbehörde
26.24 km von Thierstein
Anschrift:Karolinenstraße 40, 95028 Hof
Telefon:092818151470
Fax:092818151499
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt-hof.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Ausländeramt des Landkreises
31.24 km von Thierstein
Anschrift:Johannisstraße 6, 95643 Tirschenreuth
Telefon:09631880
Fax:096312391
E-Mail:poststelle@tirschenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
(62)
Ausländerbehörde
42.1 km von Thierstein
Anschrift:Rathausstraße 5, 08523 Plauen
Telefon:037412910
Fax:037412911109
E-Mail:poststelle@plauen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 9-15 Uhr mit Terminvereinbarung
Di 9-18 Uhr
Do 9-17 Uhr
Fr 9-13 Uhr mit Terminvereinbarung
(37)
Ausländerbehörde des Landkreis Bayreuth
42.71 km von Thierstein
Anschrift:Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon:09217280
Fax:0921728880
E-Mail:poststelle@lra-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-14 Uhr
Mi 7:30-12 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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