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Anschrift: | Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin |
Telefon: | 030902929000 |
E-Mail: | ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin |
Telefon: | 030901822823 |
Fax: | 030901822772 |
E-Mail: | sga@ba-mitte.berlin.de |
Anschrift: | Unter den Eichen 1, 12203 Berlin |
Telefon: | 030902994640 |
E-Mail: | svb@ba-sz.berlin.de |
Anschrift: | Otternbuchtstraße 35, 13599 Berlin |
Telefon: | 030902793387 |
Fax: | 030902792069 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@ba-spandau.berlin.de |
Anschrift: | Haus 3, Großbeerenstr. 2-10, 12099 Berlin |
Telefon: | 030902771520 |
Fax: | 030902774731 |
E-Mail: | sv@ba-ts.berlin.de |
Anschrift: | Eichborndamm 242, 13437 Berlin |
Telefon: | 030902942939 |
Fax: | 030902942940 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de |
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Das Gebiet wurde auf Geheiß des Reichskanzlers Otto von Bismarck an ein Bankerkonsortium verkauft, das ein aufwendiges Wohnviertel plante. Es entstand ein nobles Viertel - heute zählt dieser Stadtteil zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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