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Anschrift: | Schlossstraße 13 a, 15913 Märkische Heide |
Telefon: | 03547185134 |
Fax: | 03547185117 |
E-Mail: | bauservice@maerkische-heide.de |
Anschrift: | Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 03375262421 |
Fax: | 03375262422 |
E-Mail: | bauordnungsamt@dahme-spreewald.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03546792201 |
Fax: | 03546792250 |
E-Mail: | bauwesen@luebben.de |
Anschrift: | Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche |
Telefon: | 03367560918 |
Fax: | 03367560939 |
E-Mail: | info@gemeinde-tauche.de |
Anschrift: | Lindenstr. 13, 15848 Friedland |
Telefon: | 03367660924 |
Fax: | 03367660928 |
E-Mail: | info@friedland-nl.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald |
Telefon: | 0354285433 |
Fax: | 0354285501 |
E-Mail: | planung@luebbenau-spreewald.de |
Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 15841 Beeskow |
Telefon: | 03366351631 |
Fax: | 03366352639 |
E-Mail: | bauordnungsamt@l-os.de |
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Die Gemeinde zählt zu den flächenmäßig größten Deutschlands - ist jedoch landschaftlich besonders bemerkenswert. Große Bekanntheit besitzt der Ort einerseits als beliebtes Ausflugsziel für...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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