Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Riesaer Str. 17, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 035341977622 |
E-Mail: | stva@lkee.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Cottbuser Straße 26, 03205 Calau |
Telefon: | 035418703201 |
Fax: | 035418703210 |
E-Mail: | ordnungsamt@osl-online.de |
Anschrift: | Brauhausstr. 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035217251524 |
Fax: | 0352172588056 |
E-Mail: | KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Macherstr. 55, 01917 Kamenz |
Telefon: | 03591525136001 |
Fax: | 03591525036001 |
E-Mail: | verk-amt@lra-bautzen.de |
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Gorden-Staupitz liegt im Landkreis Elbe-Elster und gliedert sich in Gorden und Straupitz. Sehenswert sind unter anderem die Kirche von Gorden aus dem Jahr 1766, die Staupitzer Kirche von 1685 und die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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