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Hochbauämter in Buschow - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Hochbauamt aus Havelland
(4)
Hochbauamt
8.99 km von Buschow
Anschrift:Fouqué Platz 3, 14715 Nennhausen
Telefon:03387864930
Fax:03387864928
E-Mail:info@amt-nennhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr, 13-15:30 Uhr und 16-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(3)
Hochbauamt
16.13 km von Buschow
Anschrift:Rathausplatz 1, 14641 Nauen
Telefon:03321408200
Fax:03321408216
E-Mail:info@nauen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
und nach Terminvereinbarung
(6)
Bauordnungsamt des Landkreises
16.33 km von Buschow
Anschrift:Waldemardamm 3, 14641 Nauen
Telefon:033855510
E-Mail:bauordnungsamt@havelland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr, Do 9-12 Uhr
(1)
Hochbauamt
17.35 km von Buschow
Anschrift:Marktstraße 22, 14662 Friesack
Telefon:0332354241
Fax:03323542850
E-Mail:j.rosenfeld@amt-friesack.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 9-11:30 Uhr
Do 13-16 Uhr
(2)
Hochbauamt
18.76 km von Buschow
Anschrift:Am Mühlenweg 2, 14669 Ketzin
Telefon:033233720213
Fax:033233720199
E-Mail:mathias.meissner@ketzin.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 und 14-16 Uhr sowie Do 8-12 und 14-18 Uhr und nach Vereinbarung
(1)
Hochbauamt
19.67 km von Buschow
Anschrift:Berliner Straße 15, 14712 Rathenow
Telefon:03385596506
Fax:03385596120
E-Mail:poststelle@stadt-rathenow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
(1)
Hochbauamt
21.04 km von Buschow
Anschrift:Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark
Telefon:03323473202
Fax:03323473250
E-Mail:info@wustermark.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(3)
Hochbauamt
21.05 km von Buschow
Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz
Telefon:03386259120
Fax:03386259111
E-Mail:stadt@premnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(1)
Hochbauamt
23.07 km von Buschow
Anschrift:Friedensstraße 86, 14715 Milower Land
Telefon:03386270919
Fax:03386270930
E-Mail:gemeinde@milowerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(6)
Hochbauamt
24.61 km von Buschow
Anschrift:Am Markt 3, 14656 Brieselang
Telefon:03323233829
Fax:03323233886
E-Mail:info@gemeindebrieselang.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 13-16:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Buschow
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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