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Hochbauämter in Lichtenow - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Hochbauamt aus Märkisch-Oderland
(1)
Hochbauamt
8.46 km von Lichtenow
Anschrift:Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin
Telefon:03363885200
Fax:0336382602
E-Mail:bauamt@ruedersdorf.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(3)
Bauamt
9.08 km von Lichtenow
Anschrift:Am Markt 8, 15345 Eggersdorf
Telefon:033414149501
Fax:03341414999
E-Mail:post@petershagen-eggersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(3)
Hochbauamt
10.95 km von Lichtenow
Anschrift:Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
Telefon:03341381345
Fax:03341381430
E-Mail:info@stadt-strausberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 8.30-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 8.30-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Anschrift:Klosterstr. 14, 15344 Strausberg
Telefon:033468507510
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
(3)
Hochbauamt
11.85 km von Lichtenow
Anschrift:Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Telefon:033439835322
Fax:033439835100
E-Mail:poststelle@fredersdorf-vogelsdorf.de
Öffnungs­zeiten:nach Online-Terminvergabe
(6)
Hochbauamt
14.43 km von Lichtenow
Anschrift:Hauptstraße 1, 15377 Buckow
Telefon:033433150211
Fax:033433150190
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr, Do 9:00-12:00 Uhr
(4)
Hochbauamt
15.59 km von Lichtenow
Anschrift:Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg
Telefon:03343815646
Fax:03343815688
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
(1)
Hochbauamt
15.76 km von Lichtenow
Anschrift:Rathausstraße 1, 15374 Müncheberg
Telefon:03343281125
Fax:03343281225
E-Mail:hochbau@stadt-muencheberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Do 13:00-16:00 Uhr
(3)
Hochbauamt
15.99 km von Lichtenow
Anschrift:Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon:03342245630
Fax:03342245444
E-Mail:gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
(11)
Hochbauamt
17.03 km von Lichtenow
Anschrift:Lindenallee 14, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten
Telefon:0
Fax:03342393150
E-Mail:info@gemeinde-hoppegarten.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Lichtenow
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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