Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Freienwalder Strasse 48, 16269 Wriezen |
Telefon: | 03345639924 |
Fax: | 03345634843 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen |
Telefon: | 03345649149 |
Fax: | 03345649400 |
E-Mail: | kasse@wriezen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 30a, 15322 Letschin |
Telefon: | 033475605932 |
Fax: | 033475279 |
E-Mail: | kontakt@letschin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 16259 Bad Freienwalde |
Telefon: | 03344412134 |
Fax: | 03344412153 |
E-Mail: | m.rode@bad-freienwalde.de |
Anschrift: | Küstriner Straße 67, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346804912 |
Fax: | 0334688805 |
E-Mail: | info@amt-seelow-land.de |
Anschrift: | Küstriner Str. 61, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346802141 |
Fax: | 03346802200 |
E-Mail: | info@seelow.de |
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Neulewin im Landkreis Märkisch-Oderland besteht aus den Ortsteilen Neulewin, Güstebieser Loose und Neulitzgöricke.
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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