Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035738704101 |
Fax: | 035738704110 |
E-Mail: | sozialamt@osl-online.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 03573701250 |
Fax: | 03573701107 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Altmarkt 1, 01990 Ortrand |
Telefon: | 0357556050 |
Fax: | 035755605230 |
E-Mail: | post@amt-ortrand.de |
Anschrift: | Karl-Liebknecht-Str. 18, 02991 Lauta |
Telefon: | 03572236125 |
Fax: | 03572236115 |
E-Mail: | anette-vietz@lauta.de |
Anschrift: | Seestraße 7, 01983 Großräschen |
Telefon: | 03575327632 |
Fax: | 03575327113 |
E-Mail: | info@grossraeschen.de |
Anschrift: | Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg |
Telefon: | 03535463146 |
Fax: | 03535463126 |
E-Mail: | sozialamt@lkee.de |
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Ruhland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde 1317 erstmals urkundlich erwähnt und liegt östlich der Stadt Elsterwerda. Als fast einziger Teil der Oberlausitz gehört das Gebiet um Ruhland zum Land...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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