Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lindenstr. 13, 15848 Friedland |
Telefon: | 03367660914 |
Fax: | 03367660928 |
E-Mail: | info@friedland-nl.de |
Anschrift: | Hegelstraße 23a, 15848 Beeskow |
Telefon: | 03366351320 |
Fax: | 03366352379 |
E-Mail: | ordnungsamt@l-os.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Str. 30, 15848 Beeskow |
Telefon: | 0336642244 |
Fax: | 0336642246 |
E-Mail: | rathaus@beeskow.de |
Anschrift: | Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche |
Telefon: | 03367560913 |
Fax: | 03367560939 |
E-Mail: | info@gemeinde-tauche.de |
Anschrift: | Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf |
Telefon: | 03367260824 |
Fax: | 03367260829 |
E-Mail: | info@rietz-neuendorf.de |
Anschrift: | Markt 4, 15868 Lieberose |
Telefon: | 03547586357 |
Fax: | 03547586378 |
E-Mail: | amt@lieberose-oberspreewald.de |
Anschrift: | Schlossstr. 13 a, 15913 Märkische Heide |
Telefon: | 03547185147 |
Fax: | 03547185117 |
E-Mail: | info@maerkische-heide.de |
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Friedland im Landkreis Oder-Spree zählt zu den kleinsten Städten des Bundeslandes Brandenburg. Das Friedländer Stadtwappen von 1659 ist auf das Familienwappen der von Strehle zurückzuführen und zeigt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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