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Verwaltungsgerichte in Wiesenburg/Mark - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Verwaltungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Verwaltungsgericht Braunschweig
131.81 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig
Telefon:05314883000
Fax:05314883001
E-Mail:vgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(5)
Verwaltungsgericht Gera
134.07 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Hainstr. 21, 07545 Gera
Telefon:036583390
Fax:03658339100
E-Mail:postvgge@vgge.thueringen.de
(3)
Verwaltungsgericht
135.56 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus
Telefon:035549916400
Fax:035549916499
E-Mail:poststelle@vg-cottbus.brandenburg.de
(4)
Verwaltungsgericht Chemnitz
141.73 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Zwickauer Str. 56, 09112 Chemnitz
Telefon:03714530
Fax:03714537309
E-Mail:verwaltung-vgc@vgc.justiz.sachsen.de
(5)
Verwaltungsgericht Weimar
142.29 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Jenaer Str. 2a, 99425 Weimar
Telefon:03643413300
Fax:03643413333
E-Mail:postvgwe@vgwe.thueringen.de
(4)
Thüringer Oberverwaltungsgericht
142.79 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Kaufstr. 2-4, 99423 Weimar
Telefon:036432060
Fax:03643206100
E-Mail:postovg@thovg.thueringen.de
(2)
Verwaltungsgericht Dresden
143.39 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden
Telefon:0351446540
Fax:03514465450
E-Mail:verwaltung-vgdd@vgdd.justiz.sachsen.de
(2)
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
147.84 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Logenstraße 13, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon:033555560
Fax:033555561880
E-Mail:erwaltung@vg-frankfurt-oder.brandenburg.de
(5)
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
168.77 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Ortenburg 9, 02625 Bautzen
Telefon:0359121750
Fax:03591217550
E-Mail:verwaltung-p@ovg.justiz.sachsen.de
(1)
Generalstaatsanwaltschaft Celle
171.1 km von Wiesenburg/Mark
Anschrift:Schlossplatz 2, 29221 Celle
Telefon:051412060
Fax:05141206328
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Verwaltungsgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Verwaltungsgericht in Wiesenburg/Mark? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Verwaltungsgericht

Auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte

Vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird.

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Örtliche Zuständigkeit

Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat.

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

Als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten.

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