Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Freyensteiner Straße 42, 16945 Meyenburg |
Telefon: | 03396882522 |
Fax: | 03396882540 |
E-Mail: | mail@amtmeyenburg.de |
Anschrift: | Berliner Straße 49, 19348 Perleberg |
Telefon: | 03876713483 |
Fax: | 03876713432 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@lkprignitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zur Burghofwiese 2, 16949 Putlitz |
Telefon: | 03398183734 |
Fax: | 03398180671 |
E-Mail: | mail@amtputlitz-berge.de |
Anschrift: | Markt 2, 19395 Plau am See |
Telefon: | 03873549434 |
Fax: | 03873549460 |
Anschrift: | Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk |
Telefon: | 033954010190 |
Fax: | 03395760818 |
E-Mail: | stadt@pritzwalk.de |
Anschrift: | Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe |
Telefon: | 03396267313 |
Fax: | 03396267333 |
E-Mail: | gemeinde@heiligengrabe.de |
Anschrift: | Am Markt 23, 19386 Lübz |
Telefon: | 038731507211 |
Fax: | 038731507104 |
E-Mail: | v.erdmann@amt-eldenburg-luebz.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Meyenburg im Landkreis Prignitz ist Verwaltungssitz des Amtes Meyenburg. Bekannt ist Meyenburg durch sein Schloss, in welchem ein Modemuseum, die Stadtbibliothek und die Heimatstube untergebracht sind sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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