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Kassenverwaltung Amt Burg (Spreewald) (Stadtkasse)

Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)

(1.0 Stern, 1 Bewertung)
Telefon:03560368220
Fax:03560368222
E-Mail:info@amt-burg-spreewald.de
Öffnungszeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Die Kassenverwaltung Amt Burg (Spreewald) kümmert sich in der Regel um den Zahlungsverkehr, die Vollstreckung, Auszahlungen und Forderungen der Kommunalverwaltung. Auch für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist die Kasse allgemein verantwortlich.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Stadtkasse-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 51.8324023, Längengrad: 14.1485965

Stadtkasse Burg (Spreewald): Informationen zu Kassenverwaltung Amt Burg (Spreewald)

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Kassenverwaltung Amt Burg (Spreewald). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Kassenverwaltung Amt Burg (Spreewald) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Stadtkasse Burg (Spreewald)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.