Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 0356298613201 |
Fax: | 0356298613288 |
E-Mail: | ordnungsamt@lkspn.de |
Anschrift: | Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 03562989157 |
Fax: | 035627460 |
E-Mail: | info@forst-lausitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Forster Straße 8, 03159 Döbern |
Telefon: | 035600368752 |
Fax: | 035600368715 |
E-Mail: | post@amt-doebern-land.de |
Anschrift: | Amtsweg 1, 03058 Neuhausen |
Telefon: | 035605612303 |
Fax: | 035605612888 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schulstraße 6, 03185 Peitz |
Telefon: | 03560138132 |
Fax: | 03560138171 |
E-Mail: | peitz@peitz.de |
Anschrift: | Berliner Str. 154, 03046 Cottbus |
Telefon: | 03556123456 |
Fax: | 0355612133703 |
E-Mail: | vollzugsdienst@cottbus.de |
Anschrift: | Berliner Straße 47, 02953 Bad Muskau |
Telefon: | 03577156033 |
Fax: | 03577160331 |
E-Mail: | stadtverwaltung@badmuskau.eu |
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Forst in der Niederlausitz liegt im Landkreis Spree-Neiße. Im Jahre 1352 wurde Katharina von Ileburg durch Friedrich III. von Meißen die Herrschaft Forst verliehen. Sehr sehenswert sind das Textilmuseum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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