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Lankreis Spree-Neiße, Fachbereich Bauordnung in Forst (Lausitz) (Hochbauamt)

Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)

(3.5 Sterne, 4 Bewertungen)
Telefon:0356298616301
Fax:0356298616388
E-Mail:bauordnungsamt@lkspn.de
Öffnungszeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Sie möchten die Genehmigung für Ihren Bauantrag beim Hochbauamt von Groß Schacksdorf-Simmern erfragen? Kein Problem, denn Ihre Fragen können Sie gegenüber der Behörde für Bauangelegenheiten auf unterschiedlichen Wegen stellen. Daher bietet ortsdienst.de Ihnen Email, Telefonnummer, Fax und weitere Kontaktdaten dieses Amtes.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Hochbauamt-FAQ

Weitere Fragen

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Hochbauamt Groß Schacksdorf-Simmern: Informationen zu Lankreis Spree-Neiße, Fachbereich Bauordnung

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Lankreis Spree-Neiße, Fachbereich Bauordnung in Forst (Lausitz). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Lankreis Spree-Neiße, Fachbereich Bauordnung in Forst (Lausitz) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Hochbauamt Groß Schacksdorf-Simmern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.