Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald) |
Telefon: | 0356036820 |
Fax: | 03560368222 |
E-Mail: | info@amt-burg-spreewald.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 0356298617008 |
Fax: | 0356298617088 |
E-Mail: | umweltamt@lkspn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl- Marx- Straße 67, 03044 Cottbus |
Telefon: | 03556122715 |
E-Mail: | gruenflaechenamt@cottbus.de |
Anschrift: | Schlossstraße 10, 03226 Vetschau |
Telefon: | 03543377766 |
Fax: | 0354337779010 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vetschau.com |
Anschrift: | Schulstraße 6, 03185 Peitz |
Telefon: | 03560138163 |
Fax: | 03560138170 |
E-Mail: | peitz@peitz.de |
Anschrift: | Markt 24, 03229 Altdöbern |
Telefon: | 03543460053 |
Fax: | 03543460060 |
E-Mail: | recht-ordnung@amt-altdoebern.de |
Anschrift: | Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03375202333 |
Fax: | 03375202317 |
E-Mail: | info@dahme-spreewald.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Guhrow liegt am Rande des Spreewaldes zwischen den Orten Briesen und Werben. 1469 wurde Guhrow erstmals urkundlich genannt und ist vor allem als zeitweiliger Wohnort von Heinrich von Kleist bekannt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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