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Lohnsteuerhilfe Nuthe-Urstromtal (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033741 71150, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:03374171150
Fax:03374171134
E-Mail:angela.manthey@vlh.de
Anschrift:03372 4407363, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:033724407363
Fax:033724407364
E-Mail:brigitte.renke@vlh.de
Anschrift:033204 34559, 14547 Beelitz
Telefon:03320434559
Fax:03320440085
E-Mail:uwe.rauhoeft@vlh.de
Anschrift:033748 215398, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:033748215398
E-Mail:vivien.stolze-lange@vlh.de
Anschrift:033748 12709, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:03374812709
Fax:03374812709
E-Mail:elke.lucke@vlh.de
Anschrift:Golßener Str. 7, 15938 Kasel-Golzig
Telefon:035453831
Fax:03545367724
E-Mail:kerstin.mache@vlh.de
Anschrift:03379 371323, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Telefon:03379371323
Fax:03379979642
E-Mail:friedrun.sass@vlh.de
Anschrift:033200 82646, 14558 Nuthetal
Telefon:03320082646
Fax:03320085635
E-Mail:petra.fritzsche@vlh.de
Anschrift:033765 80197, 15748 Märkisch-Buchholz
Telefon:03376580197
Fax:03376598304
E-Mail:maria.liegener@vlh.de
Anschrift:Konrad-Wolf-Allee 1-3, 14480 Potsdam
Telefon:03316260029
Fax:0331625441
E-Mail:simone.mueller@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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