Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Baustr. 37, 17291 Prenzlau |
Telefon: | 0398486100 |
Fax: | 03984861300 |
E-Mail: | verwaltung@agpz.brandenburg.de |
Anschrift: | Paul-Meyer-Straße 8, 16303 Schwedt/Oder |
Telefon: | 033325390 |
Fax: | 03332539153 |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Platz 9, 16792 Zehdenick |
Telefon: | 0330746670 |
Fax: | 033072220 |
E-Mail: | verwaltung@agzeh.brandenburg.de |
Anschrift: | Breite Straße 62, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 0333420540 |
Fax: | 03334205422 |
E-Mail: | verwaltung@agew.brandenburg.de |
Anschrift: | Tiergartenstraße 5, 17235 Neustrelitz |
Telefon: | 039812550 |
Fax: | 03981255199 |
E-Mail: | verwaltung@ag-neustrelitz.mv-justiz.de |
Anschrift: | Berliner Str. 38, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033015739200 |
Fax: | 033015739300 |
E-Mail: | verwaltung@agor.brandenburg.de |
Anschrift: | Breitscheidstraße 50, 16321 Bernau |
Telefon: | 0333870800 |
Fax: | 033387080143 |
E-Mail: | verwaltung@agber.brandenburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Templin im Landkreis Uckermark wurde schon 1270 erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten bieten sich zum Besuch an, so unter anderem die Altstadt mit barockem Rathaus und...
mehr
|
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
|