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Beide Begriffe werden häufig in Zusammenhang mit der Grundsicherung während der Arbeitslosigkeit verwendet. Die Grundsicherung stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Arbeitsagentur dar. Für die Festlegung der individuell notwendigen Grundsicherung ist die Unterscheidung zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft notwendig. Die Bedarfsgemeinschaft besteht normalerweise aus mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner und den im Haushalt lebenden, unverheirateten und unter 25 Jahre alten Kindern. Teil der Bedarfsgemeinschaft sind demnach in der Regel diejenigen Personen, welche den eigenen Bedarf nicht durch eigenes Vermögen oder Einkommen decken können. Im Gegensatz dazu umfasst die Haushaltsgemeinschaft alle Personen, welche in einem Haushalt leben.