| Kann man als Schüler ab jeder Klassenstufe BAföG beantragen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Schüler an Berufsfachschulen, Fachoberschulen oder an allgemein bildenden Schulen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG-Förderung beziehen. Die Klassenstufe ist normalerweise nur bei allgemein bildenden Schulen relevant. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen und Hauptschulen als allgemein bildend zu benennen. Hier gilt im Allgemeinen, dass man als Schüler ab der 10. Klasse eine Förderung gemäß BAföG erhalten kann. Über die genauen Voraussetzungen, wie zum Beispiel ein zu großer Schulweg vom Elternhaus, kann man sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung informieren.