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Bafögamt - Häufige Fragen

Wie bekomme ich überhaupt einen Teilerlass auf meine Bafög-Rückzahlung?

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Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich sollte man prüfen, ob überhaupt ein Teilerlass – nach Studiendauer, Leistung oder aufgrund politischer Verfolgung durch SED-Unrecht – infrage kommt. Ist dies der Fall, so kann ein entsprechender Antrag beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden, wobei hierfür eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids gilt. Natürlich sind die entsprechenden Nachweise – zum Beispiel Dokumente über das erfolgreiche Absolvieren der Abschlussprüfung etc. – bei der Behörde vorzulegen. Die entsprechenden Formulare sind über den Internetauftritt des Bundesverwaltungsamtes abzurufen. 

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