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Bahnhof - Häufige Fragen

Gibt es Bahnhöfe, die nicht von den Reisenden betreten werden dürfen?

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Ja, die gibt es natürlich. Diese Bahnhöfe dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes. Dazu gehören beispielsweise Güterbahnhöfe, Betriebsbahnhöfe sowie Rangier- oder Überholbahnhöfe. Diese Bahnhöfe dienen u. a. der Zugbildung und Auflösung von Zügen. Auch die Zugkreuzung und das Überholen von Zügen werden auf den entsprechenden Bahnanlagen der Betriebsbahnhöfe ermöglicht. Betriebsbahnhöfe dienen außerdem der Wartung und Reparatur von Zügen und natürlich werden regelmäßig Reinigungsarbeiten durchgeführt. Ein Betriebsbahnhof ist auch ein Abstellbahnhof, denn hier können neben Triebfahrzeugen und einzelnen Wagen auch Wagengruppen oder ganze Züge abgestellt, gereinigt gewartet und wieder zu ganzen Zügen zusammengestellt werden.

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