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Familienkasse - Häufige Fragen

Meine Bankverbindung ändert sich. Muss ich die Familienkasse informieren? Was passiert, wenn ich das vergesse?

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Bei Änderungen von Bankverbindung oder Anschrift ist die Familienkasse unverzüglich zu informieren. Nach dem Einkommensteuergesetz besteht grundsätzlich eine Mitteilungspflicht gegenüber der Behörde, der unverzüglich nachzukommen ist. Wer das vergisst, muss unter Umständen Rückzahlungen an die Behörde leisten oder mit Geldbußen/ strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Mitteilungspflicht kann man sich mit der zuständigen Familienkasse in Verbindung setzen. 

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