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Finanzamt - Häufige Fragen

An wen kann sich der Arbeitgeber bei Fragen zu ELStAM wenden?

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Nicht nur bei Arbeitnehmern können sich im Zuge der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte Fragen zu ELStAM ergeben. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist das Finanzamt als Ansprechpartner zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu nennen. Darüber hinaus gibt es im so genannten ElsterOnline-Portal Möglichkeiten zur näheren Information. Auf www.elster.de finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zielgruppengerecht Erläuterungen zur elektronischen Lohnsteuerkarte. Lediglich bei technischen Problemen ist es ratsam, sich als Arbeitgeber an den jeweiligen Dienstleister oder Softwarehersteller zu wenden.

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