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Finanzamt - Häufige Fragen

Kann man als Arbeitgeber trotz ELStAM-Verfahren wieder das Papierverfahren für die Lohnsteuerverwaltung nutzen?

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Im Jahr 2013 soll die vollständige Umstellung vom Papierverfahren auf das ELStAM-Verfahren vollzogen werden. Daher sind die Arbeitgeber dazu angehalten, während der Übergangszeit auch auf die elektronische Lohnsteuerverwaltung umzustellen. Trotzdem der Arbeitgeber die Papier-Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers noch bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2014 aufbewahren sollte, ist der Schritt zurück zum Papierverfahren nicht mehr möglich. Wenn man als Arbeitgeber Probleme mit dem ELStAM-Verfahren haben sollte, dann kann man sich an das zuständige Finanzamt wenden, sodass eine reibungslose elektronische Lohnsteuerverwaltung möglich sein sollte. Bei Fragen zum Arbeitgeber-Umgang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann man sich an die Finanzbehörde wenden.

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Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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