ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Finanzamt - Häufige Fragen

Kann man als Arbeitgeber trotz ELStAM-Verfahren wieder das Papierverfahren für die Lohnsteuerverwaltung nutzen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Im Jahr 2013 soll die vollständige Umstellung vom Papierverfahren auf das ELStAM-Verfahren vollzogen werden. Daher sind die Arbeitgeber dazu angehalten, während der Übergangszeit auch auf die elektronische Lohnsteuerverwaltung umzustellen. Trotzdem der Arbeitgeber die Papier-Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers noch bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2014 aufbewahren sollte, ist der Schritt zurück zum Papierverfahren nicht mehr möglich. Wenn man als Arbeitgeber Probleme mit dem ELStAM-Verfahren haben sollte, dann kann man sich an das zuständige Finanzamt wenden, sodass eine reibungslose elektronische Lohnsteuerverwaltung möglich sein sollte. Bei Fragen zum Arbeitgeber-Umgang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann man sich an die Finanzbehörde wenden.

Antwort bewerten:
(1)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren