| Darf jeder meine ELStAM-Daten abrufen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Daten betreffend die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im Allgemeinen entsprechend der allgemeinen Datenschutzbestimmungen übermittelt und gespeichert. Normalerweise kann nur der Hauptarbeitgeber bzw. der aktuelle Arbeitgeber auf die ELStAM-Daten zugreifen. Mit der Weitergabe von Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum durch den Arbeitnehmer wird der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der Lohnsteuerdaten berechtigt, nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt diese Berechtigung dann. Zugriffsrechte haben in der Regel auch das zuständige Finanzamt, das Änderungen der Daten vornehmen kann, sowie das Bundeszentralamt für Steuern. Meldebehörden haben keinen Zugriff auf die Lohnsteuerdaten, sie können lediglich melderechtliche Veränderungen an die Finanzbehörde weitergeben.