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Finanzamt - Häufige Fragen

Hat die Meldebehörde Zugriff auf ELStAM?

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Im Allgemeinen obliegt der Zugriff auf ELStAM lediglich den Finanzämtern, dem Bundeszentralamt für Steuern sowie dem jeweiligen Arbeitgeber. Natürlich sind trotzdem auch die meldebehördlichen Änderungen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu registrieren. Melderechtliche Daten sind unter anderem die Geburt eines Kindes, der Kircheneintritt oder –austritt sowie die Heirat. Die Bürgerämter bzw. Einwohnermeldeämter sind im Allgemeinen dazu angehalten, die geänderten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Meldebehörde selbst hat demnach normalerweise keinen Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

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