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Finanzamt - Häufige Fragen

Sollte ich als Hausbesitzer Handwerkerrechnungen für die Steuererklärung sammeln?

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Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter einer Wohnung können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen anteilig die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Wenn die baulichen Maßnahmen der Renovierung, Modernisierung oder Erhaltung des Wohnraums dienen, kann man die Rechnungen/ Quittungen von Handwerksbetrieben aufbewahren. Die Rechnungen sollten in jedem Fall die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Mehrwertsteuer enthalten. Die entstandenen Kosten kann man in der Steuererklärung - unter Beibringung der Nachweise - angeben. Der Steuerbonus gilt in vielen Fällen für Haus- und Wohnungsbesitzer, Hausverwalter sowie Mieter. 

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