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WL247 - Häufige Fragen

Was für Mängel können bei Gebrauchtwagen auftreten?

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Natürlich ist ein Gebrauchtwagen kein Neuwagen. Er darf also auch Mängel aufweisen. Dazu gehören je nach Alter und Kilometerstand normale Verschleißerscheinungen. Üblicher Verschleiß ist also kein Sachmangel am Fahrzeug. Wesentliche Mängel müssen vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den Verkäufer jedoch benannt werden. Dazu zählen Unfälle ebenso wie der Einsatz des Wagens als Mietwagen oder Taxi. Private Verkäufer von Gebrauchtwagen schließen eine Haftung für Sachmängel meist vertraglich aus. Gewerbliche Händler dürfen das nicht. Dabei muss der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden sein. Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auftritt haftet der Verkäufer. Nach diesen 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren beim Gebrauchtwagenkauf normalerweise nach 12 Monaten.

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