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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Kennt das EStG eine Unterscheidung bei Einkunftsarten?

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Ja, das deutsche Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den Einkunftsarten grundsätzlich zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften. Zu den Gewinneinkünften zählen dabei die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb sowie die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Zu den Überschusseinkünften gehören Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung/ Verpachtung bzw. weitere Einkünfte (z.B. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Unterhaltsleistungen).

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