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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was ist die Existenzgründung überhaupt?

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Wer eine selbständige Arbeit aufnimmt und damit als Unternehmer tätig wird, wird automatisch zum Existenzgründer. Das bedeutet, dass der Betreffende fortan alle Entscheidungen und Aufgaben, die in Zusammenhang mit seiner Selbständigkeit und seinem Gewerbe auftreten, selbst zu treffen bzw. zu lösen hat. Die Existenzgründung gilt als vollzogen, sobald die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt bzw. dem zuständigen Finanzamt erfolgt ist. 

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