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Die doppelte Buchführung in Konten (kurz: Doppik) ist insbesondere im wirtschaftlichen Finanzwesen weit verbreitet. Auf kommunaler Ebene ist die Doppik teilweise als verbindlich in der Buchhaltung der Gemeindekassen anzusehen, was in direkter Abhängigkeit von den länderspezifischen Gemeindekassenverordnungen steht. Beispielsweise wird in Brandenburg die Doppik als maßgebliche Art der Buchführung angesehen, wohingegen andere Bundesländer die kameralistische Buchführung um einige Aspekte der Doppik erweitern. Solche Erweiterungen beziehen sich beispielsweise auf die Budgetierung. Man kann sich bei Fragen nach den buchhalterischen Richtlinien im jeweiligen Ort bei der zuständigen Gemeindekasse informieren.