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Stadtkasse - Häufige Fragen

Wann werden Vollstreckungsmaßnahmen von der Stadtkasse eingeleitet?

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Die Hauptaufgabe der Stadtkasse stellt in der Regel der ordnungsgemäße Zahlungsverkehr dar. Dies betrifft sowohl Zahlungen durch die Kommune als auch Zahlungen von Steuern oder Gebühren an die jeweilige Ortsverwaltung. Wenn der Bürger einer Zahlungsaufforderung nicht fristgemäß nachkommen sollte, wird normalerweise ein Mahnverfahren eingeleitet. Sollte jedoch das Mahnverfahren erfolglos bleiben, dann kann das Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Bei diesem können Pfändungen vorgenommen werden. Grundlegend wird aber normalerweise bei Zahlungsaufforderungen darauf hingewiesen, dass man fristgemäß und entsprechend dem jeweiligen Kassenzeichen die geforderte Zahlung vornehmen sollte, damit weder Mahn- noch Vollstreckungsverfahren notwendig werden.

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