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Stadtkasse - Häufige Fragen

Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung an?

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vielerorts bei der zuständigen Kassenverwaltung des Ortes zu beantragen. Beispielsweise im Rahmen der Erteilung öffentlicher Aufträge kann eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert werden. Da die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung im Allgemeinen mit einem Aufwand durch die Kassenbehörde verbunden ist, werden im Rahmen der Antragstellung regelmäßig Gebühren erhoben. Vielerorts sind die Gebühren bei etwa 15 bis 20 Euro anzusetzen, wobei regionale Unterschiede natürlich möglich sind. Es empfiehlt sich, bei Informationsbedarf zur Gebührenerhebung und zu den allgemeinen Antragsmodalitäten die Stadt- oder Gemeindekasse zu kontaktieren.

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