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Standesamt - Häufige Fragen

Kann eine Scheinehe im Nachhinein aufgehoben werden?

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Im Falle, dass sich beide Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung darüber einig sind, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet, sondern die Ehe zur Erreichung anderer Ziele geschlossen werden soll, liegt eine Scheinehe vor. Solche Scheinehen können im Nachhinein vom zuständigen Gericht aufgehoben werden. 

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