| Kann ich beim Standesamt eine Namensänderung durchführen lassen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In den meisten Orten sind die Behörden für Personenstandsangelegenheiten oder die Standesämter die richtigen Ansprechpartner, wenn es um die Namensänderung geht. Zugrunde gelegt wird bei der Durchsetzung der Namensänderung das Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen. Ob die Gründe für eine Namensänderung von der Behörde als zulässig angesehen werden, hängt von dem Einzelfall bzw. von der Gesetzgebung ab. Beispielsweise sollte es möglich sein, dass man bei einer Heirat den Namen des Ehepartners annimmt. Aus puren Gefallensgründen wird in der Regel keine Namensänderung durchgeführt.