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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Ich will überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen, also laufe ich. Bin ich damit kein Verkehrsteilnehmer?

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Grundsätzlich ist das Straßenverkehrsrecht so geregelt, dass alle Personen, die Gebrauch von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen machen, in den Straßenverkehr eingreifen und somit auch als Verkehrsteilnehmer zu bezeichnen sind. Egal ob man also als Fußgänger oder schiebender Radfahrer auftritt – eine Teilnahme am Straßenverkehr findet trotzdem statt! 

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