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Im Allgemeinen ist die Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisabteilung) für das Umschreiben von Fahrerlaubnissen zuständig. Normalerweise wird eine Umschreibung in solchen Fällen notwendig, in denen die Dienstfahrerlaubnis (z.B. von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz) nach Beendigung des Dienstverhältnisses auf die persönliche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden soll. Für die Beantragung einer solchen Umschreibung sind normalerweise neben dem ausgefüllten Antragsformular und dem gültigen Lichtbildausweis auch der Dienstführerschein, ein aktuelles Lichtbild und der Auszug aus der Führerscheindatei vorzulegen. In der Regel ist die Umschreibung einer Fahrerlaubnis mit Kosten verbunden.