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Unter einem Bildungsauftrag ist normalerweise die Aufgabe staatlicher Institutionen zu verstehen, für die Allgemeinheit geeignete Bildungsangebote zu erarbeiten und bereitzustellen. Dieser Bildungsauftrag gilt für alle geförderten Bildungseinrichtungen. Dazu gehören u. a. Kitas, Schulen und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen und auch viele Bildungsinitiativen. Einen Bildungsauftrag hat natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das insbesondere in den Bereichen Kunst, Kultur und politische Bildung. Neben der Wissens- und Kulturvermittlung soll auch das Verständnis für soziale, kulturelle und geschichtliche Zusammenhänge geweckt werden. Für öffentliche Schulen findet der Bildungsauftrag sich in Schulprofilen und Lehrplänen wieder, während an Hochschulen und der Erwachsenenbildungseinrichtungen Studienplänen den Bildungsauftrag widerspiegeln.