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Anschrift: | Blomkamp 23, 22549 Hamburg |
Telefon: | 040428652610 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Notkestraße 95, 22607 Hamburg |
Telefon: | 040428652510 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Kiebitzweg 22, 22869 Schenefeld |
Telefon: | 04083000530 |
Fax: | 040830005330 |
Anschrift: | Gorch-Fock-Straße 9-11, 22880 Wedel |
Telefon: | 0410350180 |
Fax: | 041035018108 |
Anschrift: | Waltershofer Damm 1, 21129 Hamburg |
Telefon: | 040428665110 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Koppelstraße 7, 22527 Hamburg |
Telefon: | 040428652710 |
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Anschrift: | Mörkenstraße 30, 22767 Hamburg |
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Anschrift: | Borsteler Reihe 54, 21635 Jork |
Telefon: | 04162912970 |
Anschrift: | Halstenbeker Weg 85, 25462 Rellingen |
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Anschrift: | Lerchenstraße 82, 22767 Hamburg |
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Blankenese zählt zu den wohl bekanntesten Hamburger Stadtteilen. Der Ort an der Unterelbe ist auf dem nördlichen Geestrücken gelegen und geht auf eine 1301 erstmals schriftlich dokumentierte Siedlung...
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Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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